Schleifverfahren nach BT 17.12
im Ruhrgebiet, in NRW und bundesweit
Abschleifen von asbesthaltigen Klebern auf mineralischen Untergründen ist eine sensible Arbeit und über die TRGS 519 in ihren Abläufen genau geregelt. Dementsprechend können diese Arbeiten nur von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.
Für Arbeiten muss z. B. ein sachkundiger Verantwortlicher benannt werden, weiterhin sind unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Arbeitspläne zu erstellen.
Mehr Informationen finden Sie im PDF.
Abschleifen von Asbesthaltigen Klebern
Abschleifen von Asbesthaltigen Klebern